Förderaufruf FLLE 2.0
2. Förderaufruf für „Innenstädte der Zukunft“, „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat den 1. Förderaufruf FLLE 2.0 mit dem neu ergänzten Themenbereich „Innenstädte der Zukunft“ veröffentlicht. Mit dem Förderaufruf können im LEADER-Ansatz des GAP-Strategieplans in Rheinland-Pfalz Vorhaben in den Bereichen „Innenstädte der Zukunft“, „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ oder „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ gefördert werden.
2. Förderaufruf FLLE 2.0
Vom 02.03.2024
Wichtige Dokumente
Was kann gefördert werden?
Die Fördermöglichkeiten gliedern sich in die Förderbereiche „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“, „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ und „Innenstädte der Zukunft“. Die förderfähigen Kosten unterscheiden sich in den verschiedenen Bereichen. Beispiele können die Investition in die Infrastruktur kleiner Grundversorger, in multifunktionale Begegnungsorte oder die Erstellung von innovativen Konzepten sein.
Wer kann eine Förderung erhalten?
1) Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, gemeinnützige juristische Personen
2) Natürliche Personen, Personengesellschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen sowie des privaten Rechts
Wie hoch ist die Förderung?
Grundsätzlich beträgt der Fördersatz bei den oben unter 1) gelisteten Trägern 70% und bei den unter 2) gelisteten Trägern 40% der förderfähigen Ausgaben. Weitere Bedingungen unterscheiden sich in den verschiedenen Förderbereichen. Im Förderaufruf sind alle Bedingungen zu finden.
Wie kann man sich um eine Förderung bewerben?
Die Bewerbung um eine Förderung ist über die LAG Westerwald-Sieg möglich. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) entscheidet auf Grundlage des eingereichten Projektsteckbriefs und der Auswahlkriterien, ob Sie eine Förderung befürworten kann. Stimmt die LAG dem Vorhaben zu, entscheidet die ADD Trier über den eingereichten Förderantrag. Am Beginn der Planungsphase empfiehlt sich eine Startberatung mit dem Regionalmanagement (maeder@neulandplus.de), das Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite steht.
Welche weiteren Vorgaben sind zu beachten?
- Mit der Umsetzung des Vorhabens darf nocht nicht begonnen werden. Erst nach Erhalt der Förderzusage durch die Bewilligungsbehörde (ADD) darf mit der Umsetzung begonnen werden. Bereits begonnene Projekte sind nicht förderfähig.
- Der Projektträger muss im Gebiet der LAG Westerwald-Sieg (ehemalige Verbandsgemeinde Altenkirchen sowie den Verbandsgemeinden Hamm (Sieg), Wissen, Kirchen, Daaden-Herdorf, Betzdorf-Gebhardshain) ansässig sein. Dort muss auch die Investition erfolgen.
- Der Projektträger tritt für das Projekt in Vorkasse.
Alle Einreichungen werden anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die Auswahl erfolgt durch die Lokale Aktionsgruppe der Region Westerwald-Sieg. In unserer Projektdatenbank finden Sie als Inspiration geförderte Projekte aus den vergangenen Jahren.
Haben Sie schon eine Idee oder benötigen Sie weitere Informationen?
Besuchen Sie uns online auf https://region-westerwald-sieg.de/ oder kontaktieren Sie gerne Herrn Niklas Mäder, Regionalmanagement LAG Westerwald-Sieg telefonisch unter (0 26 81) 81 21 82 oder per E-Mail an: maeder@neulandplus.de.