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Regionalbudget Förderaufruf 2024

Die LAG Westerwald-Sieg bietet im Jahr 2024 erstmals eine Förderung im Rahmen des GAK-Regionalbudgets an. Gefördert werden Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis zu 20.000 € netto. Die aufgerufenen Fördermittel kommen aus dem Bundesprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ergänzt um Eigenmittel der LAG.

Regionalbudget Förderaufruf 2024

Vom 17.03.2024

Fördervolumen:
Bis zu 100.000 € (90% GAK-Mittel, 10% Eigenmittel der LAG)

Der Bereitstellung der Mittel steht unter einem Haushaltsvorbehalt. Das Mittelvolumen kann bis 4 Wochen vor Fristende noch angepasst werden.

Frist zur Einreichung: 15.04.2024

Was kann gefördert werden?
Projekte, die mindestens einem der folgenden Handlungsfelder der Entwicklungsstrategie der LAG zugeordnet werden können:

  • Wohnstandort Westerwald-Sieg
  • Wirtschaftsstandort Westerwald-Sieg
  • Kulturstandort Westerwald-Sieg

Die Gesamtkosten des Vorhabens dürfen nicht höher als 20.000€ netto sein. Die Projektförderung muss spätestens bis zum 31.10.2024 mit der Geschäftsstelle der LAG Westerwald-Sieg abgerechnet sein (Durchführungsbericht, Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.).

Was kann nicht gefördert werden?

Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten; der Landankauf; Kauf von Tieren; Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung; Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind; Leistungen der öffentlichen Verwaltung; laufender Betrieb; Unterhaltung; Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB; einzelbetriebliche Beratung; Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements; Personalleistungen; reine Ersatzinvestitionen.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Öffentliche und gemeinnützige Träger, Vereine, Kleinstunternehmen & Privatpersonen im Gebiet der LEADER-Region Westerwald-Sieg (Kreis Altenkirchen ohne die ehemalige VG Flammersfeld; diese gehört zur LEADER Raiffeisen-Region).

Fördervolumen & Förderquote
Der Förderaufruf umfasst ein Gesamtvolumen von bis zu 100.000 €, davon 90.000 € Bundesmittel und 10.000 € LAG-Eigenmittel. Die Mittelbereitstellung steht unter Haushaltsvorbehalt. Das Mittelvolumen kann bis 4 Wochen vor Fristende noch angepasst werden. Die Förderquote ist abhängig vom Antragsteller, beträgt jedoch mindestens 35% und maximal 75%.

Start des Förderaufrufs: 18. März 2024

Ende des Förderaufrufs (Einreichungsfrist): 15. April 2024

Voraussichtlicher Auswahltermin der LAG: 07.05.2024

Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projekte ausgewählt (Auswahlkriterien)?
Das Projektauswahlverfahren erfolgt dreistufig

  1. Erfüllung von formalen Kriterien sowie Einhaltung grundlegender Standards,
  2. vertiefende inhaltliche Bewertung durch die Lokale Aktionsgruppe anhand einer einheitlichen Bewertungsmatrix,
  3. Entscheidung der LAG innerhalb einer Sitzung über die Priorisierung von Projekten.

Wo können die Projektideen eingereicht werden?
LAG Westerwald-Sieg
c/o Kreisverwaltung Altenkirchen
Niklas Mäder und Ralf Seelbach
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Mail: westerwald-sieg@neulandplus.de
Telefon: (0 26 81) 81 21 82

Bei Fragen zu Ihrer Projektidee oder zu Ihrer Bewerbung berät Sie gerne das Regionalmanagement. Sie erreichen Niklas Mäder und Ralf Seelbach unter westerwald-sieg@neulandplus.de oder telefonisch unter 02681 / 81-2182. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Ansprechpartner für IhreFragen, Ideen und Impulse

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Niklas Mäder

Regionalmanagement
LEADER Westerwald-Sieg

Telefon: 02681 / 81-2182

E-Mail: westerwald-sieg@neulandplus.de

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