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FAQ

Grundsätzliches

Was ist LEADER?

LEADER ist ein Programm der Europäischen Union, mit dem ländliche Räume gestärkt werden sollen. Besonders wichtig ist, dass die Menschen aus der Region über die Verwendung der Mittel selbst entscheiden können. Das Gremium, das vor Ort über die Mittelvergabe entscheidet, ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Mit LEADER werden verschiedene Förderprogramme zu einem Paket geschnürt. Damit die Fördergelder vom Land zur Verfügung gestellt werden, muss sich die Region zu Beginn der Förderphase um die Teilnahme bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung ist die Region für etwa sechs Jahre Teil des LEADER Programms. Was gefördert wird, kann sich allerdings jährlich unterscheiden. Informieren Sie sich deshalb am Besten regelmäßig auf unserer Homepage oder über unseren E-Mail Verteiler zu aktuellen Förderaufrufen.

Wer ist die LAG?

Die Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ist das Herz des LEADER Prozesses. Das Gremium besteht aus Vertreter*innen des öffentlichen Bereichs, von Wirtschafts- und Sozialverbänden. Und auch Betriebe und Privatpersonen aus der Region Westerwald-Sieg sind vertreten. Zusammen entscheiden sie über die inhaltliche Gestaltung des Förderprogramms, also auch welche Projekte gefördert werden sollen und welche nicht. Unsere LAG Westerwald-Sieg wird rechtlich vom Landkreis Altenkirchen getragen, umfasst allerdings nicht alle Ortsgemeinden des Kreises. Hier stellen wir uns vor.

Was ist die LILE?

Alle LEADER Regionen bewerben sich um die Teilnahme am Förderprogramm mit einer eigenen Entwicklungsstrategie (LILE). Die Abkürzung steht für "Lokal Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie". Zusammen mit den Menschen aus der Region wird sie in einem breit angelegten Beteiligungsprozess erstellt. Die Strategie umfasst eine Analyse unserer Gebietskulisse, leitet daraus Entwicklungspotentiale für die Region ab und bestimmt so die inhaltliche Ausrichtung der nächsten Jahre und damit auch welche Projekte gefördert werden können. Die inhaltliche Ausrichtung ist in Handlungsfeldern formuliert und in bestimmten Zielen konkretisiert. Diese Ziele dienen allen Antragsteller*innen als Orientierung für die inhaltliche Ausrichtung Ihrer Projektideen und bilden auch die Basis für die Projektauswahl durch die LAG. Unsere aktuelle LILE finden Sie HIER.

Was kann gefördert werden?

Zu Beginn der Förderphase wurde zusammen mit vielen Menschen aus der Region festgelegt, welche inhaltliche Richtung in den nächsten Jahren eingeschlagen werden soll. Alle Projekte, die sich auf eine Förderung bewerben, müssen zu diesen Zielen passen. Über die inhaltliche Förderwürdigkeit entscheidet die LAG und über die formelle Förderwürdigkeit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Förderfähig sind vor Allem Investitionen (zum Beispiel ein neuer Backofen oder ein Seniorenspielplatz) – die Erstellung von innovativen Konzepten und Studien, Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen oder Weiterbildungen. Laufende Kosten oder Maßnahmen, die bereits über andere Förderprogramme abgedeckt werden, können grundsätzlich nicht mit LEADER gefördert werden. Unser Regionalmanagement berät Sie gerne weiter dazu. Eine inspirierende Auflistung, der bereits geförderten Projekte, finden Sie HIER. Ob und wie Ihre Projektumsetzung gefördert werden kann, ist auch von den jährlich verschiedenen Förderaufrufen abhängig. Deshalb ist es ratsam sich regelmäßig auf unserer Website, über unseren E-Mail Verteiler oder direkt beim Regionalmanagement zu informieren. Die aktuellen Förderaufrufe finden Sie hier.

Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich muss Ihr Projekt in unserer Gebietskulisse umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind lokale Akteure. Bei größeren Projekten, die bis zu 250.000 Euro beantragen können, muss das Projekt von einer Rechtsform getragen werden. Das können entweder Vereine, Gemeinden oder auch wirtschaftliche Akteure wie Genossenschaften oder eine GbR sein. Bei kleinen Projekten spielt die Rechtsform keine so große Rolle: auch Privatpersonen oder Gruppen können Projekte bis zu 2.500 Euro umsetzen, allerdings sind öffentliche Institutionen wie z. B. Gemeinden nicht antragsberechtigt.

Große Projekte? Kleine Projekte?

Je nach Förderaufruf können Projekte mit nur 300 Euro aber auch bis zu 250.000 Euro gefördert werden. Eine allgemeine Antwort gibt es leider nicht, daher informieren Sie sich am Besten auf unserer Website über aktuelle Fördermöglichkeiten. Kleine ehrenamtliche Projekte können in unserer Region recht schnell und einfach umgesetzt werden. Eine Unterstützung bis zu 2.000 Euro bei 100% Förderung ist möglich. Bei größeren Projekten ist das Antragsverfahren mehrstufig und gewisse Richtlinien müssen beachtet werden. Immer gilt aber: Erst wenn eine Bewilligung vorliegt, darf mit der finanziellen Umsetzung des Projekts gestartet werden. Für die Umsetzung Ihres Projekts müssen Sie immer in Vorleistung gehen und bekommen die Kosten zurückerstattet, wenn Sie Rechnungen und Überweisungsbelege bei uns einreichen.

Wie stelle ich einen Antrag?

Wenn ein Förderaufruf veröffentlicht wurde, können Sie Ihre Projektideen und Förderanträge beim Regionalmanagement unserer LAG einreichen. Je nach Maßnahme müssen hier verschiedene Wege gegangen werden: bei kleinen ehrenamtlichen Projekten (bis zu 2.000 Euro) geht das Antragsverfahren schnell und einfach über unser online Formular. Bei größeren Projekten (ab etwa 10.000 Euro) ist das Bewerbungsverfahren etwas länger und aufwendiger aber machbar. Damit alles klappt, informieren Sie sich als erstes auf unserer Homepage, nutzen Sie dann das Beratungsangebot unseres Regionalmanagements und orientieren Sie sich bei der inhaltlichen Ausrichtung Ihres Projekts an unseren Entwicklungszielen. Das Antragsverfahren wird dann mit dem Einreichen Ihres Projektsteckbriefs gestartet.

Projektentwicklung großer Projekte

Wie hoch sind die Fördersätze bei großen Projekten?

Je nach Förderprogramm und Trägerschaft sind die Fördersätze verschieden. Während die Fördersätze für LEADER Projekte von der LAG zu Beginn der Förderperiode festgelegt wurden, werden die Fördersätze für FLLE Projekte durch das Land Rheinland-Pfalz vorgegeben und können je nach Aufruf variieren. Außerdem ist der Fördersatz von der Bewertung der LAG ihres Projekts abhängig. Wenn ein Projekt inhaltlich sehr gut ist und mit sehr vielen Zielen der LAG übereinstimmt, kann dieses Projekt eine höhere Punkzahl erreichen. Bei einer besonders hohen Punktzahl wird eine Premiumförderung möglich. Beachten Sie dafür bitte die jeweiligen Bewertungskriterien.

Wie lange läuft das Antragsverfahren?

Von der Einreichung Ihres Projektsteckbriefs bis zur Bewilligung durch die ADD sollten Sie bis zu neun Monate einplanen. Erst nach einer schriftlichen Bewilligung dürfen Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Mehr Informationen zum grundsätzlichen Ablauf der Antragstellung finden Sie hier. Sowohl für LEADER als auch für FLLE Projekte kann das Verfahren so zusammengefasst werden: 1. Einreichung Projektsteckbrief (Vorherige Abstimmung mit dem Regionalmanagment ist empfehlenswert). 2. LAG entscheidet über die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens. 3. Bei einer positiven Auswahl reichen Sie einen Förderantrag samt weiterer Anlagen bei der ADD Trier ein. Diese prüft die rechtlichen Voraussetzungen einer Förderung. 4. Bei einer Bewilligung stellt die ADD einen Förderbescheid aus. Davor dürfen Sie keine vertraglichen Vereinbarungen schließen. 5. Bei einer negativen Auswahl (bei 2 oder 4) können Sie Widerspruch einlegen, ihren Antrag überarbeiten und erneut einreichen. 6. Nach Eingang des Förderbescheids kann mit dem Projekt begonnen werden.

Wie kann ich das Projekt insgesamt finanzieren?

Die gesamte Finanzierung (Eigenanteil plus Förderung) muss schon vor Beginn des Projekts stehen. Dies wird durch die Prüfbehörde (ADD Trier) vor der Bewilligung Ihres Projekts geprüft. Vereine oder wirtschftliche Akteure können dies durch ein Schreiben Ihrer Bank bestätigen. Falls nicht genügend Eigenmittel verfügbar sind, können ein Bankkredit oder auch ein oder mehrere Direktkredite aufgenommen werden. Gemeinnützige Vereine können auch eine projektbezogene Crowdfunding-Kampagne zusammen mit der Bank oder über eine online Plattform starten. Bei Projekten öffentlicher Institutionen beantragt das Regionalmanagement eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises. Etwas komplizierter wird es, sobald andere Fördertöpfe in Anspruch genommen werden. Dies kann die Zuwendung von LEADER reduzieren und muss in jedem Fall im Projektantrag angegeben werden. Eine Ko-Finanzierung des gleichen Projekts mit anderen EU Mitteln ist nicht möglich.

Welche Anlagen brauche ich?

Je mehr Anlagen Sie zusammen mit dem Projektsteckbrief bereits einreichen, desto deutlicher zeigen Sie, dass Ihr Projekt auch umgesetzt werden kann. Besonders wichtig sind hier die Bestätigung zur Finanzierbarkeit Ihres Vorhabens (zb. durch eine Bank oder die Kommunalaufsicht), bauliche Genehmigungen, Angebote oder ein Bauplan zur Plausibilisierung der beantragten Summe und bei unternehmerischen Projekten auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung. So zeigen Sie, dass Ihr Projekt gut geplant ist, schnell starten kann und langfristig funktioniert. Die langfristige Planung ist besonders mit Blick auf die 12-jährige Zweckbindung der beantragten Fördergelder wichtig. Eine ausführliche Liste notwendiger Anlagen können Sie dem Projektsteckbrief entnehmen. Spätestens wenn Sie einen Antrag bei der ADD einreichen, müssen alle Anlagen vorliegen. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei der Auftragsvergabe öffentliches Vergaberecht beachten müssen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Sie bei einem Auftragswert ab 3.000 Euro drei Vergleichsangebote einholen und ab höheren Schwellenwerten öffentlich ausschreiben müssen.

Wer entscheidet, ob mein Projekt gefördert wird?

Sobald Sie Ihren Projektsteckbrief abgegeben haben, holt unser Regionalmanagement Stellungnahmen zum Inhalt Ihres Projekts ein, zum Beispiel von einem zuständigen Landesministerium. Wenn die fachlichen Bewertungen der Referate positiv ausfallen und ebenfalls ausgeschlossen wurde, dass Ihr Projekt besser in ein anderes Förderprogramm passt oder möglicherweise bereits gefördert wurde, entscheidet die LAG über die inhaltliche Förderwürdigkeit Ihres Projekts. Hierzu werden alle eingereichten Projektsteckbriefe anhand unserer Auswahlkriterien geprüft und bewertet. Diese können Sie hier herunterladen. Damit wir bei unserer Bewertung keine Punkte übersehen, können Sie sich bei der Formulierung Ihres Projekts gerne eng an diesen Kriterien orientieren. Die LAG erhält im Vorfeld einer Auswahlsitzung Ihren Projektsteckbrief und einen Bewertungsvorschlag des Regionalmanagements. Dann kommt es zur Auswahlsitzung. Sofern möglich, bekommen hier nochmal alle Projektträger*innen die Gelegenheit Ihr Projekt kurz vorzustellen und Rückfragen der LAG zu klären. Im Anschluss an diese Präsentationen beschließt die LAG die Bewertungen der Projekte. Falls mehr Fördermittel beantragt wurden, als zur Verfügung stehen, werden die aufgerufenen Gelder, angefangen bei den bestbewertetsten Projekten, auf die Projekte verteilt. Das bedeutet Projekte mit geringerer Punktzahl, können möglicherweise aus dem Budget herausfallen. In diesem Fall kann das Projekt im nächsten Förderaufruf erneut eingereicht werden. Eine positive Projektauswahl der LAG bedeutet bei großen Projekten allerdings noch nicht, dass ein Projekt auch sicher gefördert werden kann. Jetzt muss ein Förderantrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gestellt werden, die dann über die formelle Förderwürdigkeit des Projekts entscheidet.

Umsetzung

Wo kann ich mich bei Fragen melden?

Erste Anlaufstelle ist immer das Regionalmanagement unserer LAG. Hier finden Sie die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.