Was kann gefördert werden?
- Projekte mit einem Beitrag zur Festigung der Demokratie in den ländlichen Räumen von RLP
Wer kann eine Bewerbung abgeben?
- alle interessierten und engagierten Vereine und Verbänden, Privatpersonen, Kommunen, Bildungseinrichtungen etc.
- keine politischen Parteien oder Betriebe
Welche Fördersumme ist möglich?
- max. 5.000 € pro Einzelprojekt
- in der dreijährigen Laufzeit des Vorhabens können maximal drei unterschiedliche Einzelprojekte pro Träger*in gefördert werden, jeweils nur eines pro Jahr; wer nicht ausgewählt wurde, hat im Folgejahr wieder die Chance, eine Bewerbung einzureichen
- die Kosten sind vorzufinanzieren, die finanzielle Unterstützung wird auf der Grundlage von Rechnungen / Quittungen etc. sowie entsprechender Zahlungsnachweise überwiesen
Welche Fristen gelten?
- Einreichungsfrist: 02.03.26
- Umsetzung und Abrechnung müssen abgeschlossen werden bis: 30.09.26
Wie werden die Projekte ausgewählt, die eine Förderung erhalten?
- Die Auswahl trifft der landesweite Lenkungs- und Bewertungsausschuss voraussichtlich am 25.03.26.
Wie erfolgt die Umsetzung?
- Sie reichen eine Bewerbung ein. Das Formular finden Sie oben zum Download.
- Für die ausgewählten Projekte schließt die federführende LAG (LEADER Raiffeisen-Region) mit dem/der lokalen Akteur*in eine Zielvereinbarung ab.
Weitere Informationen:
Melden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail beim Regionalmanagement der Region Westerwald-Sieg. Am 04.02.26 findet um 18 Uhr eine landesweite Videokonferenz statt, in der wir Ihre Fragen beantworten – klicken Sie hier: Jetzt an der Besprechung teilnehmen.