Regionalbudget Förderaufruf 2025
Die LAG Westerwald-Sieg bietet auch im Jahr 2025 – unter Haushaltsvorbehalt – wieder eine Förderung im Rahmen des GAK-Regionalbudgets an. Gefördert werden Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis zu 20.000 € netto. Die aufgerufenen Fördermittel kommen aus dem Bundesprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ergänzt um Eigenmittel der LAG.
Regionalbudget Förderaufruf 2025
Vom 24.02.2025
Fördervolumen:
Bis zu 70.000 € (90% GAK-Mittel, 10% Eigenmittel der LAG)
Der Bereitstellung der Mittel steht unter einem Haushaltsvorbehalt.
Frist zur Einreichung: 24.03.2025
Was kann gefördert werden?
Projekte, die mindestens einem der folgenden Handlungsfelder der Entwicklungsstrategie der LAG zugeordnet werden können:
- Wohnstandort Westerwald-Sieg
- Wirtschaftsstandort Westerwald-Sieg
- Kulturstandort Westerwald-Sieg
Die Gesamtkosten des Vorhabens dürfen nicht höher als 20.000€ netto sein. Die Projektförderung muss spätestens bis zum 31.10.2025 mit der Geschäftsstelle der LAG Westerwald-Sieg abgerechnet sein (Durchführungsbericht, Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.).
Was kann nicht gefördert werden?
Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten; der Landankauf; Kauf von Tieren; Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung; Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind; Leistungen der öffentlichen Verwaltung; laufender Betrieb; Unterhaltung; Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB; einzelbetriebliche Beratung; Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements; Personalleistungen; reine Ersatzinvestitionen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Öffentliche und gemeinnützige Träger, Vereine, Kleinstunternehmen & Privatpersonen im Gebiet der LEADER-Region Westerwald-Sieg (Kreis Altenkirchen ohne die ehemalige VG Flammersfeld; diese gehört zur LEADER Raiffeisen-Region).
Fördervolumen & Förderquote
Der Förderaufruf umfasst ein Gesamtvolumen von bis zu 70.000 €, davon 63.000 € Bundesmittel und 7.000 € LAG-Eigenmittel. Die Mittelbereitstellung steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Förderquote ist abhängig vom Antragsteller, beträgt jedoch mindestens 35% und maximal 75%.
Start des Förderaufrufs: 24. Februar 2025
Ende des Förderaufrufs (Einreichungsfrist): 24. März 2025
Voraussichtlicher Auswahltermin der LAG: 08.04.2025
Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projekte ausgewählt (Auswahlkriterien)?
Das Projektauswahlverfahren erfolgt dreistufig
- Erfüllung von formalen Kriterien sowie Einhaltung grundlegender Standards,
- vertiefende inhaltliche Bewertung durch die Lokale Aktionsgruppe anhand einer einheitlichen Bewertungsmatrix,
- Entscheidung der LAG innerhalb einer Sitzung über die Priorisierung von Projekten.
Wo können die Projektideen eingereicht werden?
LAG Westerwald-Sieg
c/o Kreisverwaltung Altenkirchen
Niklas Mäder und Ralf Seelbach
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Mail: westerwald-sieg@neulandplus.de
Telefon: (0 26 81) 81 21 82
Bei Fragen zu Ihrer Projektidee oder zu Ihrer Bewerbung berät Sie gerne das Regionalmanagement. Sie erreichen Niklas Mäder und Ralf Seelbach unter westerwald-sieg@neulandplus.de oder telefonisch unter 02681 / 81-2182. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.