Javascript ist Deaktiviert, wird aber für diese Seite benötigt!

Regionalbudget Förderaufruf 2025

Die LAG Westerwald-Sieg bietet auch im Jahr 2025 – unter Haushaltsvorbehalt – wieder eine Förderung im Rahmen des GAK-Regionalbudgets an. Gefördert werden Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis zu 20.000 € netto. Die aufgerufenen Fördermittel kommen aus dem Bundesprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ergänzt um Eigenmittel der LAG.

Regionalbudget Förderaufruf 2025

Vom 24.02.2025

Fördervolumen:
Bis zu 70.000 € (90% GAK-Mittel, 10% Eigenmittel der LAG)

Der Bereitstellung der Mittel steht unter einem Haushaltsvorbehalt.

Frist zur Einreichung: 24.03.2025

Was kann gefördert werden?
Projekte, die mindestens einem der folgenden Handlungsfelder der Entwicklungsstrategie der LAG zugeordnet werden können:

  • Wohnstandort Westerwald-Sieg
  • Wirtschaftsstandort Westerwald-Sieg
  • Kulturstandort Westerwald-Sieg

Die Gesamtkosten des Vorhabens dürfen nicht höher als 20.000€ netto sein. Die Projektförderung muss spätestens bis zum 31.10.2025 mit der Geschäftsstelle der LAG Westerwald-Sieg abgerechnet sein (Durchführungsbericht, Rechnungen, Zahlungsnachweise etc.).

Was kann nicht gefördert werden?
Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten; der Landankauf; Kauf von Tieren; Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung; Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind; Leistungen der öffentlichen Verwaltung; laufender Betrieb; Unterhaltung; Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB; einzelbetriebliche Beratung; Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements; Personalleistungen; reine Ersatzinvestitionen.

Wer kann eine Förderung erhalten?
Öffentliche und gemeinnützige Träger, Vereine, Kleinstunternehmen & Privatpersonen im Gebiet der LEADER-Region Westerwald-Sieg (Kreis Altenkirchen ohne die ehemalige VG Flammersfeld; diese gehört zur LEADER Raiffeisen-Region).

Fördervolumen & Förderquote
Der Förderaufruf umfasst ein Gesamtvolumen von bis zu 70.000 €, davon 63.000 € Bundesmittel und 7.000 € LAG-Eigenmittel. Die Mittelbereitstellung steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Förderquote ist abhängig vom Antragsteller, beträgt jedoch mindestens 35% und maximal 75%.

Start des Förderaufrufs: 24. Februar 2025

Ende des Förderaufrufs (Einreichungsfrist): 24. März 2025

Voraussichtlicher Auswahltermin der LAG: 08.04.2025

Nach welchen Kriterien werden die eingereichten Projekte ausgewählt (Auswahlkriterien)?
Das Projektauswahlverfahren erfolgt dreistufig

  1. Erfüllung von formalen Kriterien sowie Einhaltung grundlegender Standards,
  2. vertiefende inhaltliche Bewertung durch die Lokale Aktionsgruppe anhand einer einheitlichen Bewertungsmatrix,
  3. Entscheidung der LAG innerhalb einer Sitzung über die Priorisierung von Projekten.

Wo können die Projektideen eingereicht werden?
LAG Westerwald-Sieg
c/o Kreisverwaltung Altenkirchen
Niklas Mäder und Ralf Seelbach
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Mail: westerwald-sieg@neulandplus.de
Telefon: (0 26 81) 81 21 82

Bei Fragen zu Ihrer Projektidee oder zu Ihrer Bewerbung berät Sie gerne das Regionalmanagement. Sie erreichen Niklas Mäder und Ralf Seelbach unter westerwald-sieg@neulandplus.de oder telefonisch unter 02681 / 81-2182. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Ansprechpartner für IhreFragen, Ideen und Impulse

2Z0A7387

Niklas Mäder

Regionalmanagement
LEADER Westerwald-Sieg

Telefon: 02681 / 81-2182

E-Mail: westerwald-sieg@neulandplus.de

Anfrage-Formular
Bulb